PKW-Dauerparkschein
Parkschein für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Sparen Sie sich Zeit und Nerven: Parken Sie ganz bequem in der Nähe des Veranstaltungsgeländes auf den speziell für Ihren PKW (maximal 2 m Höhe) vorgesehenen Parkflächen.
Sie genießen dabei höchste Flexibilität: Diese Parkscheine sind bis zum ersten Veranstaltungstag erhältlich. Es ist keine tägliche Bezahlung notwendig.
Außerdem können Sie die Parkplätze tagsüber so oft verlassen und wieder befahren wie Sie möchten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um Papiertickets handelt, die per Post verschickt werden.
Ein Postversand erfolgt im Inland bis ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung, ins Ausland bis ca. 3 Wochen vor der Veranstaltung oder nach Absprache mit der GfV (Kontaktdaten s.u.).
Parkscheine, die nicht mehr verschickt werden können oder auf dem Postweg nicht angekommen sind, können im Aussteller Servicecenter (ASC) auf dem Messegelände abgeholt werden.
Verfügbare Parkplätze:
- Nord 1-5, 7, 9
- West 38, 39, 43, 44
Zusätzliche Hinweise:
- Die Parkplätze werden in der Regel während der Veranstaltung von 7.30 bis 18.30 Uhr bewirtschaftet.
- Die Plätze Ost 3 und Süd Dr. Laves/Wald sind nicht für PKW-Dauerparkscheine verfügbar.
- Die Dauerparkscheine sind bis zum ersten Veranstaltungstag buchbar.
Bestellbedingungen zur Kategorie Parkscheine
Allgemeine Informationen
Es steht den Ausstellern frei, vor Ort während der Veranstaltung auf den Parkplätzen Tagesparkscheine zu erwerben. Wenn Sie jeden Tag kommen, ist aber die Bestellung eines Dauerparkscheins günstiger für Sie.
Innerhalb des Veranstaltungsgeländes können Sie Sonderstellflächen anmieten (s. unter Sonderstellflächen im Veranstaltungsgelände). Nur im Veranstaltungsgelände gibt es die Möglichkeit, Sonderstellflächen anzumieten, im restlichen Messegelände stehen Ihnen keine Parkflächen zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass im gesamten Messegelände das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Berechtigung untersagt ist.
Die Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH (GfV) behält sich vor, bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen eine erhöhte Parkgebühr zu erheben bzw. die Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Grundsätzliches
Rund um das Messegelände stehen für die Dauer der Veranstaltung kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung der Parkplätze/Parkhäuser geschieht auf eigene Gefahr.Sofern Sie Fahrzeugstellplätze benötigen, besteht die Möglichkeit, Dauerparkscheine zu bestellen. Die Deutsche Messe bedient sich zwecks Bewirtschaftung der Parkplätze der Gesellschaft für Verkehrsförderung (GfV).
Der Dauerparkschein ist sichtbar innen an der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Messeparkplätze sowie die Parkhäuser sind technisch neu ausgestattet. Dadurch ergeben sich geänderte Abläufe in der Parkplatzbewirtschaftung. Zum Verlassen des Parkplatzes nutzen Sie den auf der Rückseite des Dauerparkscheins befindlichen QR-Code. Der Versand der Parkscheine erfolgt bis ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Lieferscheint. Danach können Dauerparkscheine gegen entsprechende Legitimation direkt im Ausstellerservicecenter (ASC) abgeholt werden.
Parkscheine, die nicht genutzt werden, können nur bis zum letzten Aufbautag (10.10.2025) bei der GfV zur Verrechnung zurückgegeben werden.
Gültigkeit
Die Deutsche Messe bewirtschaftet über die GfV die auf dem Parkplatzplan entsprechend gekennzeichneten Parkflächen. Auf den Privatparkplätzen Ost 3 und Süd/Dr. Laves/Wald haben die GfV-Dauerparkscheine keine Gültigkeit.
Die Fahrzeuge sind auf den jeweils für sie eingerichteten Parkplätzen für PKW, Busse und LKW sowie Wohnmobile/Wohnwagen abzustellen.
Werbeverbot
Während der Veranstaltung ist das Abstellen/Parken von Lkws, Wohnmobilen bzw. Fahrzeugen mit Werbeaufbauten auf den PKW-Parkplätzen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.
Preisbedingungen zur Kategorie Parkscheine
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Nicht benötigte Parkscheine können bis zum letzen Aufbautag zur Verrechnung zurückgegeben werden. Für jeden zurückgegebenen Parkschein wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 1,79 zzgl. MwSt. erhoben.
Rechnungsstellung
Die Abrechnung der Ihnen zugesandten Dauerparkscheine erfolgt über die Deutsche Messe.