Standbegrenzungswände sind für alle Aussteller verpflichtend!

An allen Standgrenzen, die nicht an einem Gang liegen, sind Standbegrenzungswände,
die die Durchsicht und den Durchgang verhindern, zu platzieren.
Dies gilt auch für die Abgrenzung zu evtl. Standnachbarn.

  • Standbegrenzungswände müssen mindestens 2,50 m hoch sein.
  • Sichtbare Standrückseiten sind einfarbig, neutral und sauber zu gestalten.
Falls Sie keine eigenen Standwände mitbringen, können Sie im Shop (kostenpflichtig)
Standbegrenzung/ Standbauleistungen buchen (bitte Bestelldeadline beachten).
Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Bei Anmietung eines Systemstandes oder Buchung eines Standbaupakets müssen keine
Standbegrenzungswände bestellt werden.

AUSREICHEND als Standbegrenzung
  • Standwände min. 2,50 m hoch
  • Mobile Messestände min. 2,50 m hoch
  • Traversensysteme mit geschlossener, 2,50 m hoher Rück- und ggf. Seitenwand
NICHT ausreichend
  • Alles, was nicht vollständig blickdicht ist!
  • Regalsysteme
  • Produkttürme
  • Displayaufsteller
  • Stofffetzen
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